Allgemeine Geschäftsbedingungen der Euforia Live GmbH

 

Für den Erwerb von Eintrittskarten der auf dieser Homepage aufgeführten Veranstaltungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Ticketanbieters. Sie werden durch Klick auf den Ticket-Button auf die Seite des Ticketsystems weitergeleitet. Mit Erwerb einer Eintrittskarte akzeptiert ein(e) Kartenkäufer:in folgende allgemeine Geschäftsbedingungen und unterwirft sich den geltenden Bedingungen zum Besuch von Veranstaltungen der Euforia Live GmbH:

 

§ 1 Nutzungsregeln für Veranstaltungen der Euforia Live GmbH

 

(1) Anfahrt & Nutzung von Parkplätzen des Veranstalters oder von Parkplätzen, die von diesem zur Verfügung gestellt werden:

 

a) Das Betreten des Veranstaltungsortes sowie das Parken erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Den Hinweisen der Ordnungskräfte ist Folge zu Leisten. Es wird gebeten, möglichst öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen.

 

b) Eine Zufahrt zu den zur Veranstaltung gehörenden Parkplätzen ist nur in Verbindung mit einem Veranstaltungsticket und nur für Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t erlaubt.

 

c) Es können gesonderte Nutzungsgebühren erhoben werden. Es kann eine gesonderte Nutzungsordnung bestehen. Mit Nutzung des Platzes gilt auch diese als anerkannt.

 

d) Die Nutzung des Parkplatzes begründet weder eine Verwahrung noch eine Bewachung.

 

e) Das Abstellen von Fahrzeugen ist nur auf extra dafür eingerichteten Parkplätzen während der offiziellen Öffnungszeiten erlaubt. Das Abstellen der Fahrzeuge hat so zu erfolgen, dass sowohl ein Ein- und Aussteigen als auch ein An- und Abfahren jederzeit für jedes Fahrzeug möglich ist. Rettungs- und Verkehrswege sind freizuhalten – bei Behinderungen kann das Fahrzeug auf Kosten des Halters bzw. der Halterin umgestellt oder entfernt werden. Es gilt die StVO – die Verantwortung für das Befahren des Platzes obliegt allein dem Fahrer/ der Fahrerin und es hat mit der üblichen Sorgfalt zu erfolgen, obwohl die Weisungen der Verkehrslenkungskräfte verbindlich sind.

 

f) Das Nächtigen außerhalb von Fahrzeugen und das Übernachten auf dem Parkplatz ist nicht gestattet. Camping, Zelten und Lagern ist nicht erlaubt. Offenes Feuer ist nicht gestattet. Die Nutzung von Benzingeneratoren ist verboten. Der Platz ist sauber zu halten und es sind die dafür vorgesehenen Entsorgungseinrichtungen zu nutzen.

 

(2) Einlass & Verlassen des Veranstaltungsgeländes

 

a) Die Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Besuch der auf der Eintrittskarte genannten Veranstaltung.
Kinder unter 6 Jahren haben keinen Zutritt zur Veranstaltung.

 

b) Kinder ab 6 Jahre bezahlen den vollen Preis, wenn keine speziellen Rabattstufen für Kinder ausgewiesen sind.

 

c) Tickets mit Preisermäßigung (z.B. für Kinder, Schüler:innen, Auszubildende, Bufdis, FSJ-ler, Studierende, Rentner:innen, Schwerbehinderte mit „B“ im Ausweis, Rollstuhlfahrer:innen) können am Eingang des Veranstaltungsgeländes nur in Verbindung mit einem gültigen Ausweis genutzt werden. Die Berechtigung zur Nutzung der Preisermäßigung wird am Eingang zur jeweiligen Veranstaltung überprüft. Bei fehlendem Nachweis über die Berechtigung zur Preisermäßigung muss der Differenzbetrag zum Ticketpreis ohne Preisermäßigung am Eingang der jeweiligen Veranstaltung nachträglich entrichtet werden.

 

d) Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen ist verboten. Hierzu zählen insbesondere Glasbehälter, Dosen, Tonbandgeräte, Film-, Foto- und Videokameras, sperrige Gegenstände, Kühltaschen, Plastikkanister, pyrotechnischen Gegenstände, Fackeln, Wunderkerzen, Waffen, Laserpointer und sonstige in ihrer Art anlässlich eines Veranstaltungsbesuchs gefährliche Gegenstände. Das Mitbringen von Tieren ist untersagt. Bei Nichtbeachtung und Nichteinhaltung dieses Verbotes erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsort.

 

e) Taschen und Rücksäcke, die größer als DIN-A4 Größe sind, müssen kostenpflichtig abgegeben werden.

 

f) Das mitbringen von Regenschirmen ist nicht erlaubt.

 

g) Bei Zuwiderhandlung können die Gegenstände bis zum Ende der Veranstaltung gegen Quittung einbehalten werden. Die Verwahrung erfolgt auf Gefahr der Erwerber:innen.

 

h) Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Zur Kontrolle der Einhaltung des Mitführungsverbots nach Buchstaben d) und e), ist der Ordnungsdienst zu einer optischen und manuellen Überprüfung von Taschen, Kleidung sowie am Körper (Leibesvisitationen) berechtigt.

 

i) Vor dem erstmaligen Betreten der Veranstaltungsstätte werden die Eintrittskarten gescannt oder komplett entwertet. Die Eintrittskarte ist während der Veranstaltung bei sich zu führen. Grundsätzlich verliert die Eintrittskarte beim Verlassen der Veranstaltungsstätte bzw. des abgeschlossenen Veranstaltungsbereiches ihre Zugangsberechtigung und Gültigkeit, sodass kein Anspruch auf erneuten Einlass nach Verlassen der Veranstaltungsstätte besteht.

 

j) Ausnahmsweise ist ein Wiedereintritt möglich, wenn für das Verlassen des Veranstaltungsgeländes ein wichtiger Grund vorgelegen hat. Es ist dann vor Verlassen des Veranstaltungsbereichs bei der Einlasskontrolle eine Wiedereintrittsberechtigung zu verlangen.

 

k) Ausnahmen von Buchstabe h) bestehen außerdem bei mehrtägigen Veranstaltungen. Diese werden den Besucher:innen jedoch separat mitgeteilt. In diesen Fällen ist beim Wiederbetreten der Veranstaltungsstätte die unbeschädigte Eintrittskarte und so weit ausgeteilt, das Einlassbändchen oder Auslasskarte vorzuweisen, ansonsten besteht kein Anspruch auf erneuten Einlass.

 

l) Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Preises der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt dem Veranstalter vorbehalten.

 

m) Der Veranstalter ist nicht für verlorengegangene oder gestohlene Sachen verantwortlich.

 

(3) Barrierefreiheit

 

a) Sollten Besucher:innen besondere Anforderungen an die Barrierefreiheit einer Veranstaltung haben, wenden sie sich bitte vor dem Erwerb von Tickets an die Euforia Live GmbH, damit diese sie unterstützen kann. Ansonsten können konkrete Anforderungen für die Veranstaltung ggf. nicht gewährleistet werden.

 

b) Für Rollstuhlfahrer:innen stehen aus feuerpolizeilichen oder sonstigen Sicherheitsgründen ausgewiesene Rollstuhlstandplätze zur Verfügung. Rollstuhlfahrer:innen erhalten nur in Begleitung Ihres Betreuers/ einer Betreuerin Zutritt. Rollstuhlfahrer:innen haben bezüglich der Wahl ihres Stellplatzes den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.

 

(4) Regelungen für personalisierte Tickets

 

a) Es besteht die Möglichkeit, dass es Veranstaltungen mit personalisierten Tickets gibt. In einem solchen Fall hat nur derjenige bzw. diejenige das Recht, Zutritt zu einer solcher Veranstaltung zu verlangen, der/die Inhaber:in des Besuchsrechts ist (der Kunde/ die Kundin und die des Kunden/ der Kundin für die Personalisierung genannten weiteren Personen). Bei der Abwicklung solcher Ticketverkäufe richtet sich die Euforia Live GmbH nach den Vorgaben des Bundesverbandes der Veranstaltungswirtschaft e.V. Die aufgrund der personalisierten Tickets zwischen den Vertragsparteien anzugebenden Daten und die zu treffenden Regelungen werden im Rahmen des Verkaufsprozesses abgefragt.

 

b) In jedem Fall kommt der Vertrag nur zwischen dem Kunden/ der Kundin und dem jeweiligen Veranstalter zustande. Die vom Kunden/ der Kundin für die Personalisierung benannten weiteren Personen erhalten aber gemäß den gesetzlichen Regelungen ein eigenes Recht zum Besuch der Veranstaltung. Eine Berechtigung zum Besuch der Veranstaltung besteht nur auf der Basis des Vertrages, den der Kunde/ die Kundin mit dem jeweiligen Veranstalter geschlossen hat. Zudem muss der Name des/ der Berechtigten auf dem Ticket genannt werden. Bei der Einlasskontrolle hat sich der Berechtigte/ die Berechtigte auf Verlangen mit gültigem Pass, Personalausweis oder Führerschein zu legitimieren.

 

c) Die Euforia Live GmbH wird auch dann seinem Vertragspartner:in gegenüber von ihrer Leistungspflicht frei, wenn sich eine andere Person unter Vorlage des Tickets Zugang zur Veranstaltung verschafft.

 

d) Dritte, auf denen die Rechte und Pflichten aus einem Vertrag zum Besuch einer Veranstaltung übertragen werden sollen, bedürfen der Zustimmung der Euforia Live GmbH im Voraus. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

e) Umpersonalisierung der personalisierten Tickets: Unter der Voraussetzung, dass die Euforia Live GmbH ihre Zustimmung erteilt hat, ist der Kunde/ die Kundin berechtigt, ein erworbenes personalisiertes Ticket und das damit verbundene Besuchsrecht, auf eine dritte Person zu übertragen. In diesem Zuge muss die Umpersonalisierung des Tickets auf den neuen Inhaber/ die neue Inhaberin des Besuchsrechts erfolgen. Die Umpersonalisierung kann nur bis spätestens 24 Stunden vor Einlassbeginn zur gebuchten Veranstaltung erfolgen.
Achtung: In einzelnen Fällen gelten abweichende Regelungen zur Umpersonalisierung. Die Umpersonalisierung ist evtl. kostenpflichtig.
Für diesen Fall wird erneut klargestellt, dass es sich hierbei nicht um eine Übertragung des Vertrags mit dem Veranstalter handelt, sondern es wird lediglich das Recht zum Besuch der Veranstaltung übertragen.

 

f) Sperrung von personalisierten Tickets: Werden die jeweiligen Regelungen für die Umpersonalisierung nicht eingehalten, ist die Euforia Live GmbH berechtigt, die betroffenen Tickets gegen Rückerstattung des Ticketkaufpreises – mit Ausnahme der Vorverkaufsgebühr – zu sperren und dem jeweiligen Ticketinhaber:in den Zugang zur Veranstaltung zu verweigern.

 

(5) Hausordnung

 

a) Mit Erwerb der Eintrittskarte erkennt der Erwerber/ die Erwerberin die Haus- und Benutzungsordnungen der einzelnen Veranstaltungsstätten an. Das Betreten des Bühnenbereiches sowie das Besteigen von Absperrungen ist Unbefugten untersagt. Bei Zuwiderhandlungen kann auf Anordnung des Veranstalters eine Verweisung vom Veranstaltungsort erfolgen.

 

b) Den Anweisungen des Ordnungspersonals in Ausübung des Hausrechts ist auch im Übrigen Folge zu leisten.

 

c) Das Verbreiten von Werbung und Druckschriften ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung ist verboten. Der Verkauf von Waren ohne schriftliche Genehmigung des Veranstalters ist nicht gestattet.

 

(6) Verbot von Film- & Tonaufnahmen

 

Bild-, Video- und Tonaufzeichnungen sind bei Veranstaltungen der Euforia Live GmbH aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Tonbandgeräte, Film-, Foto- oder Videokameras dürfen nicht auf das Gelände mitgeführt werden, Aufnahmen jedweder Form sind untersagt. Zuwiderhandlungen können zivil- und strafrechtlich verfolgt werden.

 

(7) Lautstärke

 

Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Das Anhören des Konzertes ohne Ohrschützer erfolgt auf eigene Gefahr.

 

(8) Besondere Regeln bei Sitzplatzveranstaltungen in Hallen

 

a) Das Mitbringen von Getränken in offenen Gefäßen ist untersagt.

 

b) Nach Veranstaltungsbeginn besteht mit Rücksicht auf die anderen Besucher:innen und die mitwirkenden Künstler:innen bis zur Pause kein Anspruch auf Einlass.

 

(9) Besondere Regeln bei Stehplatzveranstaltungen

 

Aus Sicherheitsgründen kann der Zutritt in bestimmte Stehplatzbereiche beschränkt werden. Ein generelles Zutrittsrecht besteht nicht. Bei Verlassen abgesperrter Bereiche muss kein Wiedereintritt gewährt werden.

 

(10) Zuweisung anderer Plätze

 

a) Die Euforia Live GmbH behält sich vor, dem Karteninhaber:in einen anderen als den mit dem Ticket zugewiesenen Platz innerhalb der bestätigten Preiskategorie zuzuweisen. Etwaige Ansprüche des Karteninhabers/ der Karteinhaberin und Käufers/ der Käuferin gegenüber der Euforia Live GmbH ergeben sich hieraus nicht.

 

b) Darüber hinaus behält sich die Euforia Live GmbH vor, dem Karteninhaber:in einen anderen als den mit dem Ticket zugewiesenen Platz in einer anderen Preiskategorie zuzuweisen, wenn es für die Euforia Live GmbH aus Gründen, die von ihr nicht zu vertreten sind, nicht möglich ist, den auf dem Ticket ausgewiesenen Platz zur Verfügung zu stellen. Handelt es sich um eine höhere Preiskategorie, ergeben sich hieraus keine Ansprüche des Karteninhabers/ der Karteninhaberin und Käufers/ Käuferin. Handelt es sich hingegen um eine niedrigere Preiskategorie, hat der Käufer/ die Käuferin einen Anspruch auf Erstattung der Differenz zu dem auf der Eintrittskarte angegebenen Preis. Der Anspruch ist durch den Käufer/ die Käuferin gegenüber der Euforia Live GmbH geltend zu machen.

 

(11) Besondere Regeln bei Veranstaltungen unter freiem Himmel (sog. Open-Air-Veranstaltungen)

 

a) Es dürfen keine Taschen/Rücksäcke/Beutel die größer als das Din-A4 Format mit auf das Gelände mitgenommen werden.

 

b) Es dürfen keine Getränke in geschlossenen festen Behältern mitgebracht werden. Die zulässige Gesamtmenge kann bis auf höchstens 0,5 l beschränkt werden und die Art der mitgebrachten Getränke kann eingeschränkt sein. Die Bekanntmachung erfolgt über Hinweisschilder.

 

c) Es ist für Freiluftveranstaltungen angepasste Kleidung zu wählen und festes Schuhwerk zu tragen.

 

(12) Besondere Regeln bei der Nutzung von Campingplätzen

 

a) Camping ist nur in Verbindung mit einem Veranstaltungsticket erlaubt.

 

b) Es können gesonderte Nutzungsgebühren erhoben werden.

 

c) Es kann eine gesonderte Nutzungsordnung bestehen. Mit Nutzung des Platzes gilt auch diese als anerkannt.

 

d) Camping ist nur auf extra dafür eingerichteten Campingplätzen während der offiziellen Öffnungszeiten erlaubt.

 

e) Zelte werden nicht zur Verfügung gestellt – es kann Campingmobiliar mitgenommen und benutzt werden. Nicht erlaubt sind Wohnungseinrichtungsgegenstände.

 

f) Die Nutzung von Generatoren ist verboten.

 

g) Die Nutzung von Gas und offenem Feuer ist nicht gestattet. Der Campingplatz ist sauber zu halten und es sind die dafür vorgesehenen Entsorgungseinrichtungen zu nutzen.

 

(13) Besondere Regeln bei der Nutzung von Wohnmobilplätzen des Veranstalters oder von Wohnmobilplätzen die von diesem zur Verfügung gestellt werden

 

a) Eine Zufahrt ist nur in Verbindung mit einem Veranstaltungsticket und nur für Wohnmobile bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht erlaubt – ein Wohnmobil ist jedes Fahrzeug, das so viele Schlafplätze bietet, wie es Insassen hat – Wohnwagen sind Wohnmobilen gleichgestellt – das Zugfahrzeug gilt als Wohnmobil.

 

b) Es können gesonderte Nutzungsgebühren erhoben werden.

 

c) Es kann eine gesonderte Nutzungsordnung bestehen. Mit Nutzung des Platzes gilt auch diese als anerkannt.

 

d) Die Nutzung des Platzes begründet weder eine Verwahrung noch eine Bewachung.

 

e) Das Abstellen von Fahrzeugen ist nur auf extra dafür eingerichteten Wohnmobilplätzen während der offiziellen Öffnungszeiten erlaubt. Das Abstellen der Fahrzeuge hat so zu erfolgen, dass sowohl ein Ein- und Aussteigen als auch ein An- und Abfahren jederzeit für jedes Fahrzeug möglich ist. Rettungs- und Verkehrswege sind freizuhalten – bei Behinderungen kann das Fahrzeug auf Kosten des Halters/ der Halterin umgestellt oder entfernt werden. Es gilt die StVO – die Verantwortung für das Befahren des Platzes obliegt allein dem Fahrer/ der Fahrerin und es hat mit der üblichen Sorgfalt zu erfolgen, obwohl die Weisungen der Verkehrslenkungskräfte verbindlich sind.

 

f) Zu jedem Wohnmobil ist ein Vor- oder Beizelt gestattet.

 

g) Es dürfen nur abgenommene und geprüfte Gasanlagen in Betrieb genommen werden – offenes Feuer ist nicht gestattet. Die Nutzung von Benzingeneratoren ist verboten. Der Platz ist sauber zu halten und es sind die dafür vorgesehenen Entsorgungseinrichtungen zu nutzen.

 

§ 2 Recht am eigenen Bild

 

(1) Die Euforia Live GmbH ist berechtigt eine Veranstaltung zu filmen, live-streamen und fotografieren und hiervon Audio- und audiovisuelle Aufnahmen anzufertigen. Dies kann jeweils das Publikum einschließen.

 

(2) Mit dem Betreten der jeweiligen Spielstätte willigt der Besucher/ die Besucherin unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines/ ihres Bildnisses und seiner/ ihrer Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Tonaufnahmen ein, die vom Veranstalter, dessen Beauftragten oder sonstigen Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließende Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton- und Bildtonträgern sowie der digitalen Verbreitung, bspw. über das Internet).

 

(3) Das bedeutet insbesondere, dass der Besucher/ die Besucherin dem Veranstalter und dessen dritten Vertragspartner:innen/Lizenznehmer:innen das zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkte Recht einräumt, Bildnisse, Stimme, Handlungen und/oder Aussagen des Besuchers in jeglicher Form ohne gesonderte Zustimmung des Besuchers/ der Besucherin aufzuzeichnen und in Medien seiner Wahl zu jeglichen kommerziellen und nicht-kommerziellen Zwecken zu vervielfältigen, zu senden, öffentlich zugänglich zu machen und/oder in sonstiger Form zu verbreiten.

 

(4) Sofern die Euforia Live GmbH von vorstehendem Recht zu Foto-, Ton- und Videoaufnahmen Gebrauch macht, wird durch diese mittels entsprechender Hinweise und Aushänge vor Ort auf derartige Aufnahmen nochmals hingewiesen.

 

§ 3 Einlassverweigerung und Veranstaltungsverweis aus wichtigem Grund

 

(1) Das Recht, den Einlass oder den Verbleib im Veranstaltungsbereich aus wichtigem Grund zu verwehren und einen Besucher/ eine Besucherin infolgedessen von der Veranstaltung auszuschließen, bleibt vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn das Auftreten des Besuchers/ der Besucherin die Annahme rechtfertigt, dass er/ sie nachdrücklich gegen die Regeln der Nutzungsordnung verstößt, oder sein/ ihr Einlass oder Verbleib die Sicherheit und Ordnung der Veranstaltung gefährdet, insbesondere auch dann, wenn ein Besucher/ eine Besucherin auf dem Gelände der Spielstätte Straftaten (z.B. Körperverletzung, Diebstahl, Drogenhandel o.ä.) begeht, Feuerwerkskörper abbrennt oder auf andere Weise Mitarbeiter:innen des Veranstalters oder andere Besucher:innen gefährdet (z.B. durch Crowd Surfing oder Ähnliches).

 

(2) Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes oder Nutzungsgebühren besteht in diesen Fällen nicht.

 

§ 4 Zutritt Jugendlicher & Jugendschutzrecht

 

(1) Es gelten im Allgemeinen die Regeln des Jugendschutzrechts.

 

(2) Pop- und andere Musikkonzerte gelten nicht als Tanzveranstaltungen, daher gelten die zeitlichen Beschränkungen für Disco-Besuche hier nicht. In Ausnahmefällen kann es allerdings behördlich angeordnet werden, in diesen Fällen weisen wir explizit darauf hin.

 

(3) Kinder sind Personen unter 14 Jahren, Jugendliche sind Personen zwischen 14 und 18 Jahren.

 

(4) Säuglingen und Kleinkindern unter 6 Jahren ist der Zutritt zu unseren Veranstaltungen nicht gestattet.

 

(5) Kinder ab 6 Jahren bis 14 Jahren dürfen unsere Veranstaltungen nur in Begleitung ihrer Eltern besuchen.

 

(6) Jugendliche dürfen Konzerte besuchen:

 

a) ab 16 Jahren (bis 24 Uhr)

b) unter 16 Jahren nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person

c) mit jeweils gültiger Eintrittskarte (ausgenommen Jugendveranstaltungen mit Konzertende vor 22 Uhr)

 

(7) Personensorgeberechtigte Personen sind Mutter und/oder Vater oder Vormund.

 

(8) Erziehungsbeauftragte Person kann jede volljährige Person (über 18 Jahre) sein, wenn sie im (schriftlichen) Einverständnis mit den Eltern Erziehungsaufgaben während der Veranstaltung wahrnimmt.

 

§ 5 Inhalt einer Veranstaltung/ Künstlerische Freiheit

 

Die Euforia Live GmbH hat weder Einfluss auf Inhalt noch Form der künstlerischen Gestaltung sowie Länge der Darbietungen.

 

§ 6 Haftung

 

(1) Die Euforia Live GmbH haftet nicht für Schäden und Verluste, die dem Nutzer/ der Nutzerin und Besucher:innen durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Naturereignisse oder sonstige Vorkommnisse entstehen.

 

(2) Die Haftung für Wertgegenstände ist ausgeschlossen.

 

(3) Die Euforia Live GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern sie oder einer ihrer Vertreter:innen oder Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Pflicht verletzt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner:in regelmäßig vertrauen darf.

 

(4) Bei Verletzung von anderen als in Abs.3 genannten Pflichten, haftet die Euforia Live GmbH für sich und ihre Vertreter:innen und Erfüllungsgehilfen nur wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, es sei denn es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 

(5) Wird eine wesentliche Vertragspflicht im Sinne des Abs.3 fahrlässig verletzt, so ist die Haftung der Euforia Live GmbH auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.

 

(6) Soweit die Haftung gegenüber der Euforia Live GmbH ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenshaftung der Angestellten, Arbeitnehmer:innen, Mitarbeiter:innen, Vertreter:innen und Erfüllungsgehilfen.

 

§ 7 Widerrufsrecht

 

Die Euforia Live GmbH bietet Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen an, d.h. Eintrittskarten für Veranstaltungen/Konzerte. Daher liegt kein Fernabsatzvertrag gemäß § 312g Abs.2 Nr.9 BGB vor. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den jeweiligen Vertriebspartner:in bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.

 

§ 8 Programmänderungen von Veranstaltungen

 

(1) Die Euforia Live GmbH behält sich das Recht vor, aus wichtigem Grund, ohne vorherige Ankündigung, Teile des Programms zu ändern. Ein wichtiger Grund liegt namentlich vor, wenn sich ein Künstler/ eine Künstlerin verspätet oder erkrankt oder aus anderen Gründen, die die Euforia Live GmbH nicht zu vertreten hat, das Konzert absagt.

 

(2) Eine solche Änderungen hat der Erwerber/ die Erwerberin nur dann nicht zu akzeptieren, wenn sie für diesen unzumutbar sind. Im Übrigen bleibt das Recht zum Rücktritt vom Vertrag wegen der Unmöglichkeit der Leistung unberührt.

 

(3) Rückerstattungsansprüche aus dem oben genannten Grund bestehen nur dann und maximal in Höhe des Nennwerts der Eintrittskarte, wenn sich der Erwerber/ die Erwerberin das Verlassen der Veranstaltung bis spätestens zum Beginn des jeweiligen Programmpunkts hat bestätigen lassen.

 

§ 9 Witterung

 

Veranstaltungen finden grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Der Veranstalter behält sich jedoch vor, bei einer witterungsbedingten Gefährdung der Besucher:innen bzw. wenn Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit für Besucher:innen, Künstler:innen oder Personal zu befürchten sind, die Veranstaltung zeitlich nach hinten zu verschieben, sofort abzubrechen oder zeitweise zu unterbrechen. In diesem Falle, sowie bei Abbruch der Veranstaltung aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, der Euforia Live GmbH kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.

 

§ 10 Absage einer Veranstaltung

 

(1) Im Fall der Absage wird der Ticketpreis der Eintrittskarte nach §12 erstattet – weitere Ansprüche wegen einer Absage sind insoweit ausgeschlossen, als dass der Veranstalter die Absage nicht zu vertreten hat. Weitergehende diesbezügliche Ansprüche (z.B. die Erstattung von Hotel- und Reisekosten) sind ausgeschlossen.

 

(2) Erstattungsansprüche sind ganz ausgeschlossen, wenn die Absage oder Verlegung wegen höherer Gewalt oder nach behördlicher Anordnung erfolgt, es sei denn, die Anordnung hat der Veranstalter zu vertreten.

 

(3) Eintrittskarten müssen im Fall einer Absage an den Vorverkaufsstellen zurückzugeben werden, an welchen sie erworben wurden.

 

§ 11 Verlegung einer Veranstaltung aus wichtigem Grund

 

(1) Die Euforia Live GmbH behält sich das Recht vor, aus wichtigem Grund die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen.

 

(2) Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn die Durchführung am geplanten Ort oder Termin auf Grund von Umständen, die die Euforia Live GmbH nicht zu vertreten hat, wesentlich erschwert würde oder unmöglich wäre.

 

(3) Solange nichts andres bestimmt ist, behält die erworbene Eintrittskarte ihre Gültigkeit.

 

(4) Rückerstattungsansprüche aus dem oben genannten Grund bestehen nur bis zum Konzerttermin in Höhe des Nennwerts der Eintrittskarte – weitere Ansprüche wegen einer Verlegung oder Änderung sind insoweit ausgeschlossen, als dass der Veranstalter die Änderungen nicht zu vertreten hat.

 

§ 12 Umtausch/ Rücknahme von Eintrittskarten

 

(1) Ein Umtausch und die Rücknahme bereits gekaufter Eintrittskarten ist grundsätzlich ausgeschlossen. (Bei dem Verkauf von Tickets für eine Konzert-, Musical-, Theater-, Sport- oder sonstige Freizeitveranstaltung liegt kein Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB vor.) Auch bei Verlust der Eintrittskarte ist kein Ersatz möglich.

 

(2) Ausnahmen sind, nach §10 Absage oder §11 Verlegung aus wichtigem Grund einer Veranstaltung, möglich. Eintrittskarten können in diesem Fall unter Beachtung von Ziff. 3 bei der Vorverkaufsstelle, bei welcher die Karten erworben wurden, zurückgegeben werden.

 

(3) Wird die Veranstaltung – in zumutbarem Rahmen – örtlich verlegt, behalten die Eintrittskarten ihre Gültigkeit. Ein Anspruch auf den Besuch eines bestimmten Veranstaltungsortes besteht nicht.

 

(4) Wird die Veranstaltung auf Grund eines Umstands abgesagt, abgebrochen oder verschoben, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt), ist das Recht des Besuchers/ der Besucherin, vom Vertrag zurückzutreten, ausgeschlossen.

 

(5) Im Falle der Absage oder des Abbruchs wird der Veranstalter die Veranstaltung, soweit und sobald möglich und zumutbar, nachholen. Wird die Veranstaltung verschoben oder – im Falle der Absage oder des Abbruchs – nachgeholt, behalten die Tickets für den Ersatztermin der Veranstaltung ihre Gültigkeit.

 

(6) In den genannten Fällen, in welchen eine Rücknahme und Erstattung der Tickets möglich ist, wird dem Kunden/ der Kundin der Ticketpreis (jedoch nicht die Versand- und Bearbeitungsgebühr), gegen Vorlage der Original-Eintrittskarten (keine Kopien), erstattet. Voraussetzung des Eingangs des Originaltickets (bzw. bei Tickets zum Selbstausdruck: Eingang des Ausdrucks) bei dem jeweiligen Vertriebspartner wird demnach lediglich der Ticketgrundpreis inkl. gesetzlicher USt. zurückerstattet. Geht das Originalticket (bzw. der Ausdruck) – gleich aus welchen Gründen – nicht bei dem jeweiligen Vertriebspartner ein, besteht kein Rückerstattungsanspruch. Darüber hinaus erfolgt keine Rückerstattung.

 

(7) Grundsätzlich nicht zurückerstattet werden daher gezahlte Gebühren (z.B. Vorverkaufsgebühr und Systemgebühr). Gegen einen Anspruch auf Rückerstattung der Gebühren erklären wir die Aufrechnung mit unserem Anspruch auf Wertersatz, der aufgrund der entsprechend erbrachten Leistungen (z.B. Vermittlungsleistung, Nutzung des Ticketsystems etc.) in gleicher Höhe besteht. Ebenfalls grundsätzlich nicht zurückerstattet werden Reise- und Unterbringungskosten jeglicher Art.

 

§ 13 Weiterverkauf Eintrittskarten (Zweitmarkt)

 

(1) Der Erwerber/ die Erwerberin sagt verbindlich zu, die Eintrittskarte(n) ausschließlich für private Zwecke zu nutzen. Jeglicher gewerbliche Weiterverkauf der erworbenen Eintrittskarten ohne Einholung einer vorherigen Zustimmung durch den Veranstalter ist verboten.

 

(2) Der private Weiterverkauf von Eintrittskarten zu einem höheren als dem aufgedruckten Kartenpreis zuzüglich nachgewiesener Gebühren, die bei dem Erwerb der Eintrittskarte tatsächlich berechnet worden sind, ist verboten, wobei ein Preisaufschlag von maximal 15 % zum Ausgleich von Transaktionskosten gestattet ist.

 

(3) Der Veranstalter behält sich vor, Erwerber:innen, die gegen die normierten Verbote verstoßen, in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen und den Einlass mit auf diese Weise erworbenen Eintrittskarten zu den jeweiligen Veranstaltungen entschädigungslos zu untersagen.

 

(4) Ein Verkauf von Tickets vor dem Zugangs- und Eingangsbereich des Veranstaltungsortes ist grundsätzlich ausgeschlossen und nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Veranstalters erlaubt.

 

(5) Kaufen Sie Ihre Eintrittskarten nur an den bekannten Vorverkaufsstellen!

 

§ 14 Auswirkung der Covid-19-Pandemie (Coronavirus) und andere Krankheitserreger auf Veranstaltungen

 

(1) Die Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus (COVID-19-Pandemie) hat zu erheblichen Einschränkungen des öffentlichen Lebens und der Wirtschaft geführt. Auf Grundlage verschiedener Allgemeinverfügungen und Veranstaltungsverbote mussten viele Veranstaltungen abgesagt werden. Die Euforia Live GmbH hat sich entschlossen, auch während der COVID-19-Pandemie Veranstaltungen zu organisieren und durchzuführen. Dabei weist die Euforia Live GmbH darauf hin, dass die Lage äußerst dynamisch ist und sich täglich ändern kann. Die Euforia Live GmbH kann nicht vorhersehen, wie das Infektionsgeschehen zum jeweiligen Veranstaltungsdatum aussehen wird, ist jedoch bemüht, einen an die konkrete Situation anpassten Veranstaltungsablauf zu ermöglichen.

 

(2) Mit Vertragsschluss und Bestätigung dieser AGB erklärt sich der Kunde/ die Kundin insoweit bereit, an einer pandemiegerechten Veranstaltungsdurchführung teilzunehmen und mitzuwirken. Für ihre Veranstaltungen hat die Euforia Live GmbH jeweils ein Hygienekonzept entwickelt, das die behördlichen Anforderungen an Veranstaltungen umsetzt. Dies beinhaltet insbesondere Maßnahmen zum Schutz aller Besucher:innen, Künstler:innen, Mitarbeiter:innen am Veranstaltungsort und sonstiger mitwirkender Dritter und umfasst insbesondere Hygiene- und Abstandsregelungen. Der Kunde/ die Kundin erkennt an, dass er sich diesen Maßnahmen unterwerfen muss, um Zutritt zu der Veranstaltung zu erhalten. Der Kunde/ die Kundin weiß, dass die jeweilige Veranstaltung mit Einschränkungen einhergehen kann und daher ggf. anders aussehen und ablaufen wird, als dieser/ diese es gewohnt ist.

 

(3) Der Besuch einer Veranstaltung ist ausschließlich Gästen vorbehalten, die nicht an COVID-19 erkrankt sind. Der Kunde/ die Kundin versichert mit dem Besuch einer Veranstaltung nach bestem Wissen und Gewissen, am Veranstaltungsdatum nicht mit dem Sars-Cov2-Virus infiziert zu sein und keine COVID-19-Symptome (insbesondere Fieber, trockener Husten und Atemprobleme) aufzuweisen. Der Besuch einer Veranstaltung erfolgt im Hinblick auf eine mögliche Ansteckung mit dem Sars-Cov2-Virus im Übrigen auf eigenes gesundheitliches Risiko.

 

(4) Die Euforia Live GmbH bemüht sich, ihre Veranstaltungen auch unter widrigen Umständen durchzuführen. Allerdings kann es aufgrund der COVID-19-Pandemie passieren, dass eine Veranstaltung insgesamt durch die Euforia Live GmbH, eine Behörde oder ein Gericht abgesagt bzw. abgebrochen werden muss oder nicht stattfinden kann. Im Fall einer Absage einer Veranstaltung bemüht sich die Euforia Live GmbH um eine Nachholung. Die vom Kunden/ von der Kundin erworbenen Tickets erhalten für den Nachholtermin ihre Gültigkeit. Alternativ erstattet die Euforia Live GmbH dem Kunden/ der Kundin, auf dessen Namen die Buchung bei Euforia Live GmbH getätigt wurde, auf Wunsch den Ticketpreis für eine abgesagte Veranstaltung zurück.

 

(5) Die Anzahl der im Vorverkauf abgegebenen Tickets richtet sich nach der erlaubten Kapazität des Veranstaltungsortes gem. der zum Vorverkaufsstart geltenden Allgemeinverfügung. Sollte sich das Infektionsgeschehen erhöhen, eine neue Allgemeinverfügung gelten oder andere behördliche oder gerichtliche Vorgaben eine Reduzierung der Kapazität erfordern, ist die Euforia Live GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

 

(6) Die Euforia Live GmbH bittet den Kunden/ die Kundin, sich genau zu überlegen, welche Ausgaben er/ sie im Zusammenhang mit einem Veranstaltungsbesuch tätigt und ob er/ sie während der COVID-19-Pandemie für eine Veranstaltung in eine andere Stadt fahren muss. Der Kunde/ die Kundin erkennt an, dass etwaige Übernachtungs- und Reisebuchungen im Wissen um die COVID-19-pandemiebedingten Unwägbarkeiten auf eigenes Risiko und eigene Kosten erfolgen.

 

(7) Mit Vertragsschluss und Bestätigung dieser AGB ist sich der Kunde/ die Kundin der besonderen Situation durch die COVID-19-Pandemie bewusst. Er/ Sie erwirbt Tickets für Veranstaltungen im Wissen um die damit verbundenen Risiken für die Durchführung der Veranstaltung und verzichtet insoweit auf die Geltendmachung etwaiger Rückvergütungs-, Minderungs- oder Schadensersatzansprüche gegen die Euforia Live GmbH, insbesondere im Hinblick auf COVID-19-Pandemie-bedingte

a) Einschränkungen während der Veranstaltung durch Hygiene- und Abstandsregelungen (z.B. wegen ggf. erforderlicher Bestuhlung, Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes, Kapazitätsbegrenzungen, Warteschlangen und vergleichbarer Einschränkungen)

b) Abbruch/Absage einer Veranstaltung

c) Reise- und Übernachtungskosten

 

(8) Der Veranstalter weist darauf hin, dass auch bei vollständiger Umsetzung eines angemessenen Schutz- und Hygienekonzepts sowie der Einhaltung aller gebotenen Hygienemaßnahmen eine Infektion der Besucher:innen mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) oder anderen Krankheitserregern nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.

 

§ 15 Informationspflichten

 

Der Veranstalter hat umgehend und frühestmöglich über die Durchführung und Änderungen seiner Veranstaltungen zu informieren. Der Erwerber/ die Erwerberin verpflichtet sich, sich regelmäßig über die Durchführung und Änderungen der Veranstaltung zu informieren.

 

§ 16 Außergerichtliche Online-Streitbeilegung

 

Die europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (›OS-Plattform‹) bereit, die unter ec.europa.eu/consumers/odr abrufbar ist. Unsere E-Mailadresse finden Sie auch in unserem Impressum; sie lautet: info@euforia-live.de. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren der europäischen Kommission bzw. nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

§ 17 Änderungen dieser AGB

 

Die Euforia Live GmbH behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit mit sofortiger Wirkung zu ändern, zu ergänzen, zu ersetzen oder anderweitig zu modifizieren. Bei den Änderungen werden die Interessen der Besucher:innen angemessen berücksichtigen.

 

Sofern die Euforia Live GmbH die AGB ändert, informiert diese hierüber auf deren Webseite. Für bereits erworbene Tickets werden die geänderten AGB sechs Wochen nach dieser Benachrichtigung wirksam, es sei denn Sie widersprechen der Änderung innerhalb von sechs Wochen nach der Benachrichtigung. Der Besuch einer Veranstaltung nach Ablauf des Zeitraums von sechs Wochen ohne Widerspruch gilt als Zustimmung zu den geänderten AGB.

 

§ 18 Salvatorische Klausel

 

Sollten einzelne Punkte dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die restlichen Klauseln der AGB bleiben davon ebenfalls ausdrücklich unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt ggf. eine wirksame Regelung, die die Parteien unter Berücksichtigung von Treu und Glauben vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der betreffenden Regelung gekannt hätten, und die dem ursprünglich verfolgten wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt.

 

§ 19 Gerichtsstand, anwendbares Recht

 

(1) Es gilt deutsches Recht

 

(2) Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung sowie Gerichtsstand ist Meßkirch.

 

Weitere wichtige Hinweise für den Besuch unserer Konzerte:

1. SCHÜTZEN SIE SICH BEI ERHÖHTER LAUTSTÄRKE VOR HÖR- UND GESUNDHEITSSCHÄDEN!

2. Beim Parken beachten Sie bitte die Hinweise der Ordnungskräfte. Bitte benutzen Sie unserer Umwelt zuliebe die öffentlichen Verkehrsmittel.

3. Achten Sie auf Ihre mitgebrachten Gegenstände.

4. Um sicher zu gehen, dass Sie eine Original-Eintrittskarte erhalten, kaufen Sie Ihre Eintrittskarte nur an den bekannten

Vorverkaufsstellen und niemals zu überteuerten Preisen.

 

Teilnahmebedingungen & AGB Gewinnspiele

 

Die Euforia Live GmbH bietet zeitweise Gewinnspiele und Verlosungen (zumeist Online) an. Der Hauptgewinn und etwaige Trostpreise werden im Gewinnspielangebot klar definiert. Die Teilnahme an den Gewinnspielen richtet sich nachfolgenden Teilnahmebedingungen:
Die Gewinnspiele und Verlosungen werden von Euforia Live GmbH, Altstattweg 9, 88605 Messkirch veranstaltet.

 

Teilnahmevoraussetzungen, Teilnahmeberechtigung & Datenschutz

 

(1) Die Teilnahme an Gewinnspielen und Verlosungen ist grundsätzlich kostenlos, jeder Teilnehmer:in kann nur einmal je Gewinnspiel teilnehmen.

 

(2) Die Teilnahme ist nicht auf Kunden des Veranstalters beschränkt und nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig. Ausnahme ist die Verlosung von Meet & Greets oder sonstigen Upgrades, hierbei kann ein erworbenes Ticket die Grundvoraussetzung zur Gewinnmöglichkeit sein. Sollte ein Teilnehmer/ eine Teilnehmerin in seiner/ ihrer Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, bedarf es der Einwilligung seiner gesetzlichen Vertretung.

 

(3) Nicht teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle an der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligte Personen und Mitarbeiter:innen des Betreibers sowie ihre Familienmitglieder:innen. Zudem behält sich der Betreiber vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise

a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung des Gewinnspiels,

b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen,

c) bei unlauterem Handeln oder

d) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel.

 

(4) Die Ermittlung der Gewinner erfolgt nach Teilnahmeschluss im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung unter allen Teilnehmern/Teilnehmerinnen. Ist das Gewinnspiel mit einer Aufgabe verknüpft, kommen ausschließlich diejenigen Teilnehmer:innen in die Verlosung, welche die Aufgabe korrekt durchgeführt haben. Die Gewinner:innen der Verlosung werden zeitnah über eine gesonderte Nachricht über den Gewinn informiert. Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich an den Gewinner/ die Gewinnern oder an dessen gesetzlichen Vertretung des minderjährigen Gewinners/ der minderjährigen Gewinnerin.

 

(5) Gewonnene Tickets werden in der Regel an der Abendkasse auf den Namen des Gewinners/ der Gewinnerin hinterlegt, bei anderen Sachpreisen erfolgt die Übergabe des Gewinns in der Regel über den Postweg – genauere Informationen erhält der Gewinner/ die Gewinnerin in der Gewinnbenachrichtigung.

 

(6) Ein Umtausch, eine Selbstabholung sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich. Gewinne können auf andere Personen übertragen oder abgetreten werden. Eventuell für den Versand der Gewinne anfallende Kosten übernimmt der Betreiber. Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten des Gewinners/ der Gewinnerin. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner/ die Gewinnerin selbst verantwortlich.

 

(7) Meldet sich der Gewinner/ die Gewinnerin nach zweifacher Aufforderung innerhalb einer Frist von 3 Wochen nicht, kann der Gewinn auf einen anderen Teilnehmer/ eine andere Teilnehmerin übertragen werden. Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden.

 

(8) Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Der Teilnehmer/ die Teilnehmerin versichert, dass die von ihm/ ihr getätigten Angaben zur Person, insbesondere Vor-, Nachname und E-Mail-Adresse wahrheitsgemäß und richtig sind. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklärt sich der Teilnehmer/ die Teilnehmerin ausdrücklich damit einverstanden, dass der Veranstalter die dazu erforderlichen Daten speichert. Der Veranstalter weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmers/ der Teilnehmerin ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen werden. Im Falle eines Gewinns, erklärt sich der Gewinner/ die Gewinnerin mit der Veröffentlichung seines/ ihres Namens und Wohnorts in den vom Veranstalter genutzten Werbemedien einverstanden. Dies schließt die Bekanntgabe des Gewinners/ der Gewinnerin auf der Webseite des Betreibers und seinen Social Media Plattformen mit ein. Der Teilnehmer/ die Teilnehmerin kann seine/ ihre erklärte Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich an die im Impressumsbereich der Firma Euforia Live GmbH www.euforia-live.de angegebenen Kontaktdaten des Veranstalters zu richten. Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Teilnehmers/ der Teilnehmerin umgehend gelöscht.

 

(9) Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind an den Betreiber zu richten. Kontaktmöglichkeiten finden sich im Impressumsbereich.

 

(10) Das Gewinnspiel des Betreibers unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

(11) Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.